WINTERDIENST

Zuverlässiger Winterdienst für Privatkunden, Hausverwaltungen und Kommunen

Benötigen Sie Unterstützung beim Winterdienst, helfen wir von Leffers Garten- und Landschaftsbau Ihnen gerne weiter: Dank unseres professionellen Räum- und Streudienstes kommen Sie spielend leicht der leidigen Pflicht nach, den Gehweg und Zugangswege zu Ihrem Gebäude von Schnee und Eis zu befreien. Sie kennen das Problem nur zu gut: Anliegerpflichten bestehen für Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an öffentliche Straßen angrenzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist: Sie sind stets verpflichtet, öffentliche Wege winterdienstlich zu betreuen. Zum Glück können Sie sich dabei auf uns verlassen: Wir räumen die Wege schnell und zuverlässig dergestalt, dass zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeigehen können.

Unser Team bringt einen reichen Erfahrungsschatz im Bereich Winterdienst mit und ist für private, gewerbliche und kommunale Kunden im Einsatz. Wir verfügen über professionelle Maschinen, mit denen wir den Schnee fachgerecht beseitigen. Nicht nur unter der Woche, sondern selbst an Sonn- und Feiertagen profitieren Sie von unserem Räum- und Streudienst. Gerne unterstützen wir auch Hausverwaltungen, die ihren Mietern ein attraktives und vor allem sicheres Umfeld bieten wollen. Wir sind von Anfang November bis Ende April für Sie da und räumen und streuen private, gewerbliche und öffentliche Flächen.

Im Hinblick auf die preisliche Gestaltung halten wir uns an die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Bedenken Sie, dass der Vermieter haftet, falls er nicht seiner Räum- und Streupflicht bei Schnee und Glatteis nachkommt, und sich jemand verletzt. Als Streugut setzen wir Splitt, Kalkstein, Sand oder Quarz ein. Die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, den Winterdienst ab sieben Uhr morgens zu vollziehen und bis abends um 20 Uhr damit fertig zu sein, nehmen wir Ihnen gerne ab! Wenden Sie sich auch an uns, wenn Sie Ihren Parkplatz winterdienstlich betreuen lassen wollen: Besonders auf großen verkehrswichtigen Parkplätzen, auf denen ein schneller Fahrzeugwechsel stattfindet, sollte regelmäßig geräumt werden. Selbiges gilt für öffentliche Behindertenparkplätze.

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